Fußball-Bundesliga mit Dr. Thomas Summerer erfolgreich: "50+1" bleibt wirksam
31.08.2011

 

Die sogenannte 50+1-Regel im deutschen Profifußball bleibt bestehen, die „Lex Leverkusen“ genannte Sonderklausel ist dagegen nichtig. Dies hat das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen entschieden.

 

Investoren können damit bei Fußballvereinen der Deutschen Fußball Liga (DFL) weiter nur in Ausnahmefällen die Mehrheit übernehmen. Allerdings ist dies künftig grundsätzlich möglich, wenn sie mindestens 20 Jahre lang ununterbrochen und in einem erheblichen Umfang bei einem Verein finanziell engagiert sind.

 

Bislang mussten solche Investoren vor dem Jahr 1999 bereits 20 Jahre lang engagiert gewesen sein. Die sogenannte „Lex Leverkusen“  wird damit modifiziert. Von der bisherigen Stichtagsregelung profitierten insbesondere Bayer 04 Leverkusen, wo der Pharmakonzern Bayer seit Jahrzehnten engagiert ist, sowie die beiden Clubs VfL Wolfsburg mit Volkswagen und 1899 Hoffenheim mit Dietmar Hopp als langjährigen Investoren.

 

Martin Kind, Präsident von Hannover 96, hatte die bisherigen Regeln angegriffen. Kind ist  seit 1997 bei Hannover 96 engagiert. Ursprünglich wollte er das 50+1-Konstrukt komplett kippen und drohte mit einem Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Das Ende der 50+1-Modells hätte den Ligaverband und die bisherige Struktur des deutschen Profifußballs in seinen Grundfesten erschüttert.

 

Vor wenigen Wochen änderte Kind dann seinen Antrag ab und griff nur noch die vom Deutschen Fußball Bund vor über 20 Jahren geschaffene Stichtagsregelung an. In seinem jetzigen Urteil betonte das Schiedsgericht die Vereinbarkeit der 50+1-Regel mit deutschem und europäischem Recht.

 

 

Quelle: JUVE vom 30.08.2011
Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2011/08/501-regel-bleibt-dfl-und-hannover-96-freuen-sich-mit-nachmann-und-schickhardt